Kerstin Apel
Fitness & Gesundheit
Lernen gesund zu bleiben und zu entspannen.
In §20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V sind die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber zur Förderung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet worden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV regelt in seinem Leitfaden für Prävention, die entsprechenden Bestimmungen zur Durchführung.
Präventionsbereiche nach Maßgabe des Leitfadens sind u.a.: Stressmanagement und Entspannung / Bewegungsgewohnheiten.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention ZPP prüft im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V.: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de