Präventionskurse

  Präventionskurse

Lernen gesund zu bleiben und zu entspannen.


 In §20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V sind die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber zur Förderung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet worden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV      regelt in seinem Leitfaden für Prävention, die          entsprechenden Bestimmungen zur Durchführung.                   

Präventionsbereiche nach Maßgabe des Leitfadens sind u.a.: Stressmanagement und Entspannung / Bewegungsgewohnheiten.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention ZPP prüft im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V.: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de


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